Ja. Für die gewerbliche Personenbeförderung mit einem PKW (mit bis zu acht Sitzplätzen) im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs (Taxi oder Mietwagen) ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Genehmigungen sind zeitlich begrenzt auf maximal 2 Jahre für neue Taxibetriebe und auf maximal 5 Jahre für bestehende Taxibetriebe und Mietwagenunternehmen.
Die Erteilung der Genehmigung hängt von vier Voraussetzungen ab: ordnungsgemäßer Betriebssitz, finanzielle Leistungsfähigkeit (ausreichendes Eigenkapital) sowie persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der geschäftsführenden Person.