Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Näher bestimmt wird das PBefG durch die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft).
Sowohl Taxi- als auch Mietwagenverkehr sind Formen des so genannten Gelegenheitsverkehrs (im Unterschied zu Linienverkehr). Der Gelegenheitsverkehr ist in § 46 PBefG geregelt. Vorgaben zu Rechten und Plichten finden sich auch in § 47 und § 49 PBefG. Die BO-Kraft regelt die Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge.
Tipp
Das gesamte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) findest du auf dieser Seite des Bundesjustizministeriums.