Ja, Taxi- und Mietwagenunternehmen müssen Mitglied der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) sein. Die BG Verkehr ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie berät und unterstützt ihre Mitglieder und deren Mitarbeitende bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Außerdem ist sie für die Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten verantwortlich.
Tipp
Mehr über die gesetzliche Unfallversicherung erfährst du auf der Internetseite der BG Verkehr.